Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Veranstalter von Fachkongressen, der
Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie e.V.
Grünberger Str. 14
10243 Berlin
E-Mail: info@dvg-gestalt.de
(nachfolgend „Veranstalter“) und den Kongressteilnehmer*innen abgeschlossen werden. Insbesondere gelten diese AGB für die Anmeldung zum jeweiligen Kongress und sämtliche Leistungen des Veranstalters, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der*die Kongressteilnehmer*in erkennt ergänzend zu den AGB des Veranstalters auch ausdrücklich die AGB und sonstigen Regelungen der externen Dienstleister*innen in Bezug auf sicherheitsrelevante Regelungen, Haftungsausschlüsse, begründet in der besonderen Art des Angebots sowie Haus- und Benutzungsordnungen an, so dass diese zu einem Teil des Vertrages zwischen dem*der Kongressteilnehmer*in und dem Veranstalter werden.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen des*der Kongressteilnehmer*in werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

II. Vertragsabschluss

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an dem jeweils vom Veranstalter organisierten Kongress, dessen Veranstaltungsort sich aus der Kongressbeschreibung ergibt. .

(2) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über ein Anmeldeformular bzw. Anmeldemaske auf der Webseite des jeweiligen Kongresses. Im Rahmen des Anmeldeprozesses, der jederzeit abgebrochen oder geändert werden kann, werden dem*der Kongressteilnehmer*in alle vertragswesentlichen Informationen mitgeteilt. Im letzten Schritt des Anmeldeprozesses wird seitens des*der Kongressteilnehmers*in durch aktives Bestätigen des Buttons „kostenpflichtig anmelden“ eine rechtsverbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung abgegeben.

(3) Die zur Verfügung gestellte Online-Anmeldemöglichkeit stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss des Vertrags dar. Mit dem Absenden der Online-Anmeldung über die Webseite durch Anklicken des entsprechenden Buttons gibt der*die interessierte Kongressteilnehmer*in eine rechtsverbindliche Anmeldung ab. Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung zum Kongress ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Der Veranstalter wird den Zugang der über die Internetseite abgegebenen Bestellung des *der interessierten Kongressteilnehmers*in unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(5) Der*die Kongressteilnehmer*in nimmt zur Kenntnis, dass die Abwicklung der Anmeldung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen über E-Mail zum Teil automatisiert erfolgt. Der*die Kongressteilnehmer*in hat daher zu gewährleisten, dass die dem Veranstalter gegenüber mitgeteilte E-Mail-Adresse zutreffend ist. Zudem hat der*die Kongressteilnehmer*in sicherzustellen, dass der Empfang von E-Mails, die vom Veranstalter versendet werden, technisch gewährleistet und vor allem nicht durch SPAM-Filter unterbunden wird.

(6) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

III. Leistungen

(1) Der Veranstalter leistet die in der Kongressbeschreibung ausdrücklich erwähnten Leistungen. Geringfügige Abweichungen – wie beispielsweise der Austausch eines Workshops durch einen anderen – oder die Verlegung des Kongresses an einen anderen Ort im selben regionalen Gebiet sind möglich. Hiervon erfasst ist auch die Durchführung der Tagung als Online-Tagung im Fall höherer Gewalt, die eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt.

(2) Der*die Kongressteilnehmer*in hat kein Anrecht auf Leistungen, die nicht in der Kongressbeschreibung ausdrücklich aufgelistet sind, insbesondere nicht für An- und Abreise, sowie Unterkunft.

(3) Die Anmeldung zu den einzelnen Workshops erfolgt vor dem Kongress. Aufgrund von begrenzten Teilnehmer*innenzahlen für Vorträge und Workshops kann die Teilnahme an einem bestimmten Vortrag/Workshop nicht gewährleistet werden.

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig, den Veranstaltungsablauf gegenüber den Angaben in der Kongressausschreibung oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge einer Veranstaltung bzw. Workshops zu ersetzen oder entfallen zu lassen sowie einen Wechsel der Referenten vorzunehmen, sofern die Umstände dies notwendig machen und die Änderung bzw. Abweichung dem*der Kongressteilnehmer*in zumutbar ist. Programm- und Terminänderungen von Veranstaltungen werden im Internet oder per E-Mail bekannt gegeben.

IV. Zahlungsbedingungen; Preise und Staffelung

(1) Soweit nichts anderes zwischen dem Veranstalter und dem*der Kongressteilnehmer*in schriftlich vereinbart wurde, ist die Kongressgebühr sofort nach der Anmeldung fällig.

(2) Die Staffelung der Preise findet sich in der Kongressbeschreibung. Unter Staffelung wird vorliegend verstanden, dass sich die Preise für die Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb der in der Kongressbeschreibung angegebenen zeitlichen Abstände schrittweise erhöhen. Mithin steigt der Preis sukzessive mit Näherrücken des Datums, an dem der Kongress stattfinden wird.

(3) Die gestaffelten – ermäßigten – Teilnahmegebühren des Veranstalters gelten für den*die Kongressteilnehmer*in nur, sofern die Teilnahmegebühr spätestens nach fünf (5) Tagen beim Veranstalter eingeht, nachdem die gestaffelte – ermäßigte – Teilnahmegebühr letztmalig angeboten wird. Maßgebender Zeitpunkt ist der Zahlungseingang. Ist beispielsweise eine ermäßigte Teilnahmegebühr bis zum 30.10. gültig, hat diese spätestens am 05.11. beim Veranstalter einzugehen, damit die Ermäßigung berücksichtigt wird. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist hat der*die Kongressteilnehmer*in die zeitlich aktuelle bzw. gültige Teilnahmegebühr zu zahlen.

(4) Zahlt der*die Kongressteilnehmer*in die fällige Teilnahmegebühr bis zum Beginn des Kongresses nicht, so sind die Veranstalter berechtigt, sie*ihn bzw. den*die jeweilige Ersatzteilnehmer*in von dem Kongress auszuschließen. Die Teilnahmegebühr ist dennoch in voller Höhe an die Veranstalter zu zahlen.

V. Stornierung der Teilnahme durch den*die Kongressteilnehmer*in

(1) Sofern der Teilnehmer seine*ihre Kongressteilnahme storniert, gelten die folgenden Bedingungen:

a. Bei Stornierungen drei (3) Monate vor dem Veranstaltungstag wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
b. Bei Stornierungen zwei (2) Monate vor dem Veranstaltungstag wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,– Euro erhoben.
c. Bei Stornierungen einen (1) Monat vor dem Veranstaltungstag wird die Hälfte des Teilnahmebetrags erhoben.
d. Bei Stornierungen zwei (2) Wochen vor dem Veranstaltungstag oder Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig.

(2) Diese Stornoregelungen gelten auch im Krankheitsfall oder bei Fällen höherer Gewalt auf Seiten des*der Kongressteilnehmer*in.

(3) Dem*der Kongressteilnehmer*in wird die Möglichkeit eingeräumt, eine*n Ersatzteilnehmer*in zu dem Kongress zu entsenden, ohne dass hierbei zusätzliche Gebühren entstehen. Eine Stornierung der Anmeldung ist in Textform (per Mail, Brief oder Telefax) vorzunehmen.

VI. Stornierung durch den Veranstalter

(1) Bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen und in Fällen höherer Gewalt behält sich der Veranstalter vor, den Kongress abzusagen oder als Online-Tagung durchzuführen. Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet – ist aber nicht beschränkt auf –
Krieg, Pandemien, Naturkatastrophen oder ein sonstiges außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.

(2) Bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl wird dem*der Kongressteilnehmer*in spätestens sieben (7) Wochen vor Kongressbeginn über seine*ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt, in Fällen höherer Gewalt so bald wie möglich, ob der Kongress abgesagt oder als Online-Tagung durchgeführt wird.

(3) Sofern der Kongress vom Veranstalter abgesagt wird, werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Bei Durchführung der Tagung als Online-Tagung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

(4) Im Falle einer Verschiebung des Kongresses verbleibt dem*der Kongressteilnehmer*in das Recht auch am Ersatztermin zu den gleichen Bedingungen teilzunehmen oder vom Vertrag zurück zu treten. Bei einem Rücktritt erstattet der Veranstalter die Teilnahmegebühren.

VII. Urheberrecht

(1) Alle für die Veranstaltungen erstellten Vorträge inklusive der Folien sind urheberrechtlich geschützt. Der Veranstalter bzw. die jeweiligen Referenten behalten sich alle Rechte vor.

(2) Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters bzw. der jeweiligen Referenten. Der Veranstalter wie auch die jeweiligen Referenten sind berechtigt Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.

(3) Der Referent räumt dem Veranstalter unentgeltlich ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur ausschnittsweisen Verbreitung, Vervielfältigung, Bearbeitung und öffentlichen Zugänglichmachung von Materialien (z.B. Folien und Schulungsunterlagen) zu Werbe- und Informationszwecken ein, die dieser bei der Veranstaltung (z.B. bei Vorträgen, Workshops, Mini-Lectures dem Studyday/ FORUM junge Gestalttherapeut*innen) nutzt. Die Rechteeinräumung erstreckt sich insbesondere auf das Anfertigen von Bild- und Videoaufnahmen bzgl. der Materialien des Referenten und deren öffentlich Zugänglichmachung auf der Webseite des Veranstalters, in der digitalen Mitgliederzeitschrift FORUM, den Social-Media-Kanälen sowie für Anträge des Veranstalters auf Fördergelder.

(4) Im Fall einer unberechtigten Nutzung der Inhalte können der Veranstalter oder der jeweilige Urheberrechtsinhaber Unterlassungsansprüche oder den entsprechenden Schaden geltend machen.

VIII. Haftung

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Die in Absatz 1 genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für
a. die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des *der Kongressteilnehmers*in oder
b. Ansprüche des *der Kongressteilnehmers*in wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Unsere Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

In diesen Fällen haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags – auch dieser Bestimmung – sind nur wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgen oder ausdrücklich mündlich vereinbart werden.

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem*der Kongressteilnehmer*in unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Der Veranstalter sind jedoch berechtigt, das für den Wohnsitz des*der Kongressteilnehmer*in zuständige Gericht zu wählen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder können sie nicht durchgeführt werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: 15.12.2023